Im Zusammenhang mit dem Raketenangriff auf Gandscha wurde ein Strafverfahren eröffnet

  17 Oktober 2020    Gelesen: 1003
 Im Zusammenhang mit dem Raketenangriff auf Gandscha wurde ein Strafverfahren eröffnet

Wie berichtet, wurden am 17.10.2020 gegen 13:00 Uhr im zentralen Teil von Gandscha, der zweitgrößten Stadt der Republik Aserbaidschan, außerhalb der Frontlinie, 13 Menschen getötet und mehr als 45 Menschen durch Raketenbeschuss der armenischen Streitkräfte verletzt. Infrastruktureinrichtungen und Fahrzeuge wurden schwer beschädigt.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft leitete die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan ein Strafverfahren gemäß Artikel 100.2 (Führen eines Angriffskrieges), 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine kriminelle Vereinigung), 120.2.4 (vorsätzlicher Mord mit besonderer Grausamkeit oder allgemeiner Gefahr), 120.2.7 (vorsätzlicher Mord an zwei oder mehr Personen), 120.2.12 (versuchter Mord mit der Absicht, nationalen, rassischen, religiösen Hass oder Feindschaft anzuregen), 186.3 (vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum, insbesondere mit großem Schaden) und anderen Artikeln des Strafgesetzbuchs ein und beauftragte die Ermittlungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft mit Ermittlungen.

Gegenwärtig untersucht die Staatsanwaltschaft vor Ort weiterhin die Liste der Toten und Verletzten sowie Einrichtungen und Fahrzeuge der zivilen Infrastruktur.

Die Öffentlichkeit wird ausführlich informiert.


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