Flüchtlings-Klagewelle überlastet Gerichte

  14 Auqust 2017    Gelesen: 728
Flüchtlings-Klagewelle überlastet Gerichte
Asylsuchende versuchen mit Klagen der Abschiebung zu entgehen oder den vollen Flüchtlingsstatus zu erhalten. Die Zahl der Anträge überfordert die Gerichte, die nun mehr Personal und schnellere Prozesse wollen.
Durch die steigende Zahl an Asylverfahren kommt es in deutschen Verwaltungsgerichten zu personellen Engpässen, was zu Verzögerungen führt. Dazu klagen immer mehr Flüchtlinge gegen ihre Abschiebung oder für ein dauerhaftes Bleiberecht. Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sind am Limit. "Man kann sagen: Die Lage ist dramatisch. Es knarzt jetzt an allen Ecken und Enden", sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller. Die Zahl der Verfahren werde bis Jahresende auf rund 200.000 steigen - eine Verdopplung im Vergleich zu 2016. Bereits im vergangenen Jahr hatte es bei den Klagen von Flüchtlingen eine Verdopplung gegeben.

Für die Anhäufung der Verfahren gibt es zwei entscheidende Gründe. Zum einen klagen immer mehr Flüchtlinge gegen Ablehnungsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder auf den vollen Flüchtlingsstatus. Zum anderen fehlt es bei den Behörden an Personal. Die Zahl der 2000 Richter in Deutschland habe sich in den vergangenen 18 Monaten zwar deutlich erhöht, "die Gerichte finden aber gar nicht so viele geeignete Bewerber wie wir bräuchten", sagte Seegmüller, der selbst Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist. "Die Situation momentan ist einfach sehr, sehr belastend."

Auch der Gesetzgeber ist gefordert

An manchen Gerichten gibt es laut Seegmüller allmählich auch ein Raumproblem. Zudem fehle es auch an "nicht-richterlichem Personal". Kurzfristig helfe da nur: "Möglichst viel Personal einstellen, genügend Räume und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen und so gut wie möglich versuchen, das Thema abzuarbeiten."

Mehr Personal würde die Situation aber nur kurzfristig entschärfen, da die Gesetzgebung oft ein zügiges Verfahren nicht zulasse. Da müsse man prüfen, ob "gleichförmige tatsächliche und rechtliche Fragen" schneller, beispielsweise durch das Bundesverwaltungsgericht, entschieden werden können, sagte der Richter.

"Da muss der Gesetzgeber mal nachdenken, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, im Wege eines gesonderten Vorlageverfahrens oder mit anderen neuen prozessualen Instrumenten, einfach schnellere Entscheidungen gleichartiger Tat- und Rechtsfragen zu ermöglichen." Im Moment würden die 15 Oberverwaltungsgerichte und 51 Verwaltungsgerichte dieselben tatsächlichen und rechtlichen Fragen nebeneinander entscheiden – das mache viel unnötige Arbeit.

Quelle: n-tv.de , mba/dpa

Tags:


Newsticker