Der 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten erlaubt es, dass niemand in einer Untersuchung gegen sich selbst aussagen muss. Davon macht nun auch der persönliche Anwalt von US-Präsident Donald Trump Gebrauch. Michael Cohen will im Rechtsstreit mit der Pornodarstellerin Stormy Danielsschweigen, wie er in einer Erklärung öffentlich machte.
Wegen der "andauernden Strafermittlung" gegen ihn werde er in allen Verfahren in diesem Fall sein verfassungsmäßiges Recht wahrnehmen, sich selbst nicht zu belasten, hieß es in der Mitteilung.
Es geht um eine Klage, die Stephanie Clifford alias "Stormy Daniels" gegen Cohen eingereicht hatte. Sie wirft ihm Diffamierung vor, weil er sie der Lüge bezichtigt habe. Ihr Anwalt Michael Avenatti bezeichnete Cohens Erklärung als "sensationelle Entwicklung". "Nie zuvor in der Geschichte unserer Nation hat sich der Anwalt eines amtierenden Präsidenten im Zusammenhang mit Streitfragen, die den Präsidenten selbst berühren, auf den 5. Zusatzartikel berufen", twitterte er.
Clifford behauptet, eine Affäre mit Trump gehabt zu haben. Der Präsident dementiert das. Cohen sagte, er habe Clifford kurz vor der Präsidentenwahl 2016 aus eigener Tasche 130.000 US-Dollar (etwa 110.000 Euro) gezahlt. Das Geld soll dazu gedient haben, sie von diesen Äußerungen abzubringen.
Am 9. April hatte die US-Bundespolizei FBI bereits das Büro, die Wohnung und das Hotelzimmer Cohens durchsucht. Dabei beschlagnahmten Beamte E-Mails, Dokumente und Geschäftsunterlagen zu diversen Themen, darunter zu Cohens umstrittener Zahlung. Trump reagierte wütend auf die Razzia und sprach von einer "Hexenjagd" und einer "Schande".
spiegel
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