Nach Angaben des Ministerkabinetts sollte die genannte Entscheidung von den Bildungseinrichtungen auf Grundlage des Abschlusses der Hygiene- und Epidemiologiezentren des Gesundheitsministeriums mit Unterrichtung des Bildungsministeriums getroffen werden.
Dies geht aus einem neuen Absatz hervor, der im Erlass des Ministerkabinetts „Über die Genehmigung der „Vorübergehenden Regeln für die Organisation des Studienprozesses in Bildungseinrichtungen, die in Aserbaidschan während der besonderen Quarantäneregelung tätig sind“ enthalten ist.
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