Rentenerhöhung dürfte kommendes Jahr weitgehend ausfallen

  25 Juni 2020    Gelesen: 627
Rentenerhöhung dürfte kommendes Jahr weitgehend ausfallen

Eine Rentenerhöhung wird es im kommenden Jahr voraussichtlich zumindest im Westen Deutschlands nicht geben.

Dies ergebe sich aus den derzeit vorliegenden Daten, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Alexander Gunkel, am Donnerstag auf der Bundesvertreterversammlung der Rentenkasse. Lediglich in Ostdeutschland dürfte es aufgrund der Regeln für die bundesweite Angleichung des Rentenniveaus demnach eine Erhöhung um mindestens 0,7 Prozent geben.

Der Beitragssatz für die Rentenversicherung dürfte Gunkel zufolge aber auch 2021 konstant bei 18,6 Prozent bleiben. Lediglich die Nachhaltigkeitsrücklage werde infolge der Corona-Pandemie schneller abgebaut als zunächst vorausberechnet. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir auch die aktuelle Krise gut überstehen werden - nicht zuletzt wegen der hohen Rücklagen, die in den letzten Jahren aufgebaut wurden", sagte Gunkel.
"Die Rentnerinnen und Rentner können sich in jedem Fall auch weiter darauf verlassen, ihre Renten pünktlich und verlässlich zu erhalten", stellte Gunkel klar. Rentenkürzungen seien ohnehin gesetzlich ausgeschlossen. Allerdings seien für die Rentenkassen die Zeiten steigender Einnahmen wohl "vorerst vorbei". Inzwischen seien zwar viele Beschränkungen wieder gelockert worden, doch "die wirtschaftlichen Folgen der Krise werden uns noch lange Zeit beschäftigen".

Nachdem die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung im März und vor allem im April dieses Jahres gesunken waren, habe es im Mai zwar wieder ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahresmonat gegeben. Dies sei allerdings auch auf Nachzahlungen von zuvor gestundeten Beiträgen zurückzuführen, sagte Gunkel. "Insofern lässt sich aus den Mai-Zahlen auch nicht schlussfolgern, dass von nun an die Beiträge wieder im Vorjahresvergleich steigen."

Die starke Zunahme der Kurzarbeit infolge der Pandemie wirkt sich gleichwohl demnach auf die Rentenversicherung weniger stark aus als in anderen Zweigen der Sozialversicherung, da auch bei Kurzarbeit mindestens Beiträge in Höhe von 80 Prozent des bisherigen Entgelts gezahlt würden. Gleiches gelte für die gestiegene Arbeitslosigkeit, da die Bundesagentur für Arbeit Rentenversicherungsbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld I übernehme.

Bedenken äußerte Gunkel erneut wegen des von der Regierung geplanten Verfahrens für die Einführung der Grundrente. Zwar sollten die Mehrausgaben für die zusätzlichen Leistungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro durch eine Anhebung des Bundeszuschusses ausgeglichen werden. Es blieben aber zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten in Höhe von rund 400 Millionen Euro im Einführungsjahr und rund 200 Millionen Euro für die Folgejahre.

Gunkel forderte statt des geplanten pauschalen Ausgleichs eine vollständige Kostenerstattung durch den Bund. Nur dann sei sichergestellt, "dass nicht die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen müssen, wenn die Grundrente teurer als erwartetet wird".

Im laufenden Jahr steigen die Renten aufgrund der noch günstigen Lohnentwicklung im Vorjahr zum 1. Juli um 3,45 Prozent im Westen und um 4,20 Prozent im Osten Deutschlands.

AFP.com


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