Urteil des Verfassungsgerichts zu EZB-Anleihenkäufen kommt im März

  23 Januar 2020    Gelesen: 964
Urteil des Verfassungsgerichts zu EZB-Anleihenkäufen kommt im März

Frankfurt (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht will am 24. März sein Urteil zu den billionenschweren Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) verkünden.

Dies teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Im vergangenen Juli hatte der zweite Senat unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle zwei Tage lang über die vor allem in Deutschland umstrittenen Käufe verhandelt. Die Währungshüter hatten im März 2015 mit dem Kauf europäischer Staatsanleihen und anderer Wertpapiere begonnen. Bis Ende Dezember 2018 erwarben die EZB und die nationalen Notenbanken der Euro-Länder Titel im Volumen von rund 2,6 Billionen Euro. Nachdem die Transaktionen zeitweise eingestellt wurden, kaufen die Euro-Wächter seit November wieder Papiere im monatlichen Umfang von 20 Milliarden Euro.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende 2018 in einem viel beachteten Urteil die Käufe für rechtens erklärt und damit der EZB einen weitgehenden Freifahrtschein ausgestellt. Die Geschäfte gehörten zur Geldpolitik und seien durch das Mandat der Notenbank gedeckt. Spannend wird nun sein, ob die Karlsruher Richter dem EuGH-Urteil folgen werden. Im Extremfall könnten sie Deutschland beziehungsweise der Bundesbank untersagen, an solchen Anleihenkäufen teilzunehmen.


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