„Rassistische Diskriminierung am Wohnungsmarkt findet auch unter den besten Voraussetzungen statt: Das ist das Ergebnis dieser Studie. Obwohl die Testidentitäten als weiblich, ledig, jung und ökonomisch gut aufgestellt kreiert waren, kommt es sowohl beim Telefon- als auch beim Face-to-Face-Testing zu Benachteiligungen der nichtmehrheitsdeutschen Testerin. In der ersten Phase, der Verabredung eines Besichtigungstermins am Telefon, zeichnet sich eine Diskriminierung dabei statistisch kaum nachweisbar und nur in Ansätzen ab. Im Face-to-Face-Testing tritt sie deutlicher und insbesondere in der allerletzten Phase des Bewerbungsprozesses, der Zusage oder Absage der Wohnung, in Erscheinung. Die Annahme, dass Diskriminierung vor allem am Ende des Bewerbungsprozesses auftaucht, bestätigt sich hier.
Ein weiteres großes Resultat dieser Studie ist, dass vor allem bei (sichtbarer) Religionszugehörigkeit diskriminiert wird. Während 59 Prozent christlichen Glaubens eine Wohnungszusage erhalten haben, trifft dies nur auf nahezu 18 Prozent der jüdischen oder muslimischen Bewerberinnen zu. Durch eingeschränkte Fallzahlen von 39 Testpaaren bedürfen die Zahlen für gesicherte, quantitative Aussagen weiterer Überprüfungen, liefern aber schon erste Ergebnisse. Laut aktueller Rassismusforschung fällt der Religion bei der Konstitution des ‚Fremden‘ eine zunehmende Bedeutung zu, dies gilt insbesondere für muslimische Religionszugehörigkeit. Weitergehende Testings, zugespitzt auf das Merkmal muslimisch, wären hierzu sehr spannend.
Abgesehen des E-Mail-Testings von Auspurg et al. mit 582 Fällen, in denen mindestens eine Testerin Antwort erhielt (vgl. Auspurg et al. 2011: 19), dem Telefon-Testing des Planerladens mit 482 kontaktierten Wohnungsanbieter_innen und dem Telefon-Testing des MZES von Horr et al., mit 944 Fallpaaren mit mindestens einer Einladung, ist die Studie der ADS, mit 604 gültigen Tandems im Telefon-Testing und immerhin noch 175 zusammengehörigen Vergleichsfällen im Face-to-Face-Testing, eine der wenigen größer angelegten Untersuchungen in Deutschland. Bei allen anderen Testings handelt es sich um vergleichsweise kleine Studien. In detaillierteren Aufschlüsselungen werden die Fallzahlen des Face-to-Face-Testings an einzelnen Stellen sehr niedrig, was eine Signifikanz und Repräsentativität einschränkt bzw. unmöglich macht. Dennoch zeigen sich Ergebnisse für bisher noch nicht untersuchte Zusammenhänge: Eine Diskriminierung insbesondere im Zusammenhang (sichtbarer) Religionszugehörigkeit ist ein solches Resultat. Des Weiteren ist mit der Erhebung der ADS erstmalig eine überregionale Perspektive möglich. Hier zeigt sich, dass es auf den entspannteren Wohnungsmärkten in Leipzig und Dresden zu weniger Diskriminierung als auf den angespannten Wohnungsmärkten in Berlin, Nürnberg oder München zu kommen scheint.
Die erfolgte Diskriminierung in erklärende Zusammenhänge zu betten, dafür sind die qualitativen Teile der Studie sehr hilfreich. Für eine systematische Betrachtung werden die Ergebnisse hinsichtlich ihres individuellen (erstens), institutionellen (zweitens) oder strukturellen Charakters (drittens) begutachtet:
Erstens: Vorurteile und Stereotype, die sich insbesondere in Zuschreibungen – Mig- rant_innen und Menschen mit (zugeschriebener) Migrationsgeschichte seien zu laut, hätten (zu) viele Kinder und zu viel Besuch und seien ökonomisch nicht vertrauenswürdig sowie konfliktaffin – ausprägen, können zu individueller Diskriminierung führen. Hierunter fallen auch (antizipierte) Annahmen zu ablehnenden Haltungen seitens der Hausgemeinschaft und internalisierte Vorstellungen von sogenannten Tipping Points, nach denen es ab einem bestimmten Anteil von Migrant_innen und Menschen mit (zugeschriebener) Migrationsgeschichte im Haus oder im Viertel zum Wegzug der mehrheitsdeutschen Bevölkerung kommt. Die Hauptlast der Verantwortung für ein gelingendes Zusammenleben wird zumeist in die Hände der Migrant_innen und Menschen mit (zugeschriebener) Migrationsgeschichte gelegt. Da es auch bei kleineren privaten Vermieter_innen zu Diskriminierungen kommt und diese eine große Anzahl aller Wohnungen zur Verfügung stellen, muss diese Gruppe bei Antidiskriminierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Es ist fraglich, ob die Ausnahme bei besonderem „Nähe- oder Vertrauensverhältnis“ (§ 19 Abs. 5 AGG) ausreichend Schutz vor Diskriminierung bietet.
Zweitens: Institutionalisierte Benachteiligungen können sowohl aufgrund von (informellen) Quotenregelungen als auch aufgrund einer höheren Anzahl erforderlicher Dokumente und Nachweise seitens bestimmter Anbieter_innengruppen oder Regelungen, z. B. dass am Haus keine Parabolantennen angebracht werden dürfen, auftreten. Bei den letzten beiden Regelungen handelt es sich um vermeintlich ‚neutrale‘ Vorschriften, die zu Ungleichbehandlungen führen. Das Verbot der Parabolantennen wird hierbei mit dem expliziten Ziel, die Bewerbung auf eine Wohnung für bestimmte Migrant_innen und Menschen mit (zugeschriebener) Migrationsgeschichte unattraktiv zu gestalten, in Verbindung gebracht. Die Ausnahmeregelung zur „Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen“ des AGG (§ 19 Abs. 3 AGG) kann hierbei nicht als hilfreich angesehen werden.
Drittens: In der gesamtgesellschaftlich schlechteren sozioökonomischen Lage vieler Migrant_innen und Menschen mit (zugeschriebener) Migrationsgeschichte wird eine generell strukturelle Benachteiligung ausgemacht. Das Gleiche gilt für eine höhere Tendenz der Diskriminierung bei angespannten Wohnungsmärkten.
Alle diese Aspekte tragen dazu bei, dass Migrant_innen und Menschen mit (zugeschriebener) Migrationsgeschichte der Zugang zu ‚besseren‘ Wohnlagen erschwert wird, sie sich oftmals in einer schlechteren Wohnsituation befinden und im Durchschnitt mehr Miete pro Quadratmeter zahlen als die sogenannte mehrheitsdeutsche Bevölkerung.“
Die Fakten bestätigen die Aussage des AfD-Politikers Alexander Gauland. Dieser hatte gesagt, dass die Deutschen Jerome Boateng als Fußball-Nationalspieler gut finden, ihn aber als Nachbarn ablehnen würden.
Die öffentliche Diskussion hat sich in der Folge darauf verengt, dass Gauland und der AfD Rassisten seien. Die Aussage Gaulands kann unzweifelhaft als rassistisch bezeichnet werden, weil sie im politischen Kalkül gemacht wurde, dass eine große Zahl der Deutschen tatsächlich Ausländer als Nachbarn ablehnt. Gaulands Aussage ist insoweit durchaus als rassistisch zu bewerten, weil er sich die diskriminierende Haltung zu eigen gemacht hat, statt sie als Problem zu adressieren. Gauland sagte der dpa am Montag, die Globalisierung und die Wiedervereinigung hätten für viele Menschen große Veränderungen mit sich gebracht. Deshalb reagierten einige jetzt mit einer „geradezu instinktiven Abwehr“ auf Fremde in ihrer Umgebung: „Ich habe das zur Kenntnis zu nehmen.“ Das reicht im Fall von konkretem Rassismus eben nicht.
Das Schwerpunkt der politischen Arbeit der anderen Parteien sollte sich angesichts der Fakten-Lage jedoch nicht darin erschöpfen, die AfD zu bekämpfen. Vielmehr müssen sich die anderen Parteien fragen, wie es möglich ist, dass nach Jahrzehnten ohne AfD der Rassismus offenkundig zum Alltag auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland gehört. Der Kampf gegen den politischen Gegner löst nicht das offenkundig erhebliche gesellschaftliche Problem, das die AfD in einer Art Tabu-Bruch anspricht. Statt sich aufs moralisch hohe Ross zu setzen, um die AfD zu marginalisieren, müsste sich vor allem die Bundesregierung verpflichtet fühlen, den alltäglichen Rassismus bei der Wohnungssuche in Deutschland wirksam zu beenden.
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