USA verweigern ehemaliger IS-Anhängerin die Einreise

  21 Februar 2019    Gelesen: 737
USA verweigern ehemaliger IS-Anhängerin die Einreise

US-Präsident Trump fordert von EU-Staaten, heimische IS-Anhänger aus Syrien zurückzunehmen. Er selbst lehnt es nun aber ab, eine frühere Dschihadistin ins Land zu lassen, die offenbar in New Jersey geboren wurde.

Die US-Regierung will die ehemalige IS-Anhängerin Hoda Muthana nicht aufnehmen. Außenminister Mike Pompeo sagte, Muthana sei keine US-Bürgerin und werde nicht in die USA gelassen. Sie habe keinen gültigen US-Pass und kein Anrecht auf einen. Die Frau verfüge auch nicht über ein Visum, um ins Land einzureisen.

US-Präsident Donald Trump schrieb bei Twitter, er habe Pompeo angewiesen, die Frau nicht zurück ins Land zu lassen. Muthana hatte im US-Staat Alabama gelebt, bevor sie nach Syrien ausreiste, um sich dort der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen.

Der Anwalt ihrer Familie, Hassan Shibly, erklärte, Muthana sei im Oktober 1994 in New Jersey geboren und habe die US-Staatsangehörigkeit. Er warf der Regierung vor, sie ihrer Staatsbürgerschaft berauben zu wollen.

Die 24-Jährige gehört zu rund 1500 ausländischen Frauen und Kindern, die von Kurden im Flüchtlingslager Al-Hul festgehalten werden. Muthana hatte in einem Interview mit dem "Guardian" jüngst ihre Hoffnung geäußert, in die USA zurückkehren zu können. Sie sei online radikalisiert worden und bereue nun ihre Entscheidung, sich dem IS angeschlossen zu haben, sagte die Mutter eines 18 Monate alten Sohnes.

Muthana war nach eigenen Angaben 2014 über die Türkei nach Syrien in die damalige IS-Hochburg Rakka gereist, wo sie einen australischen Dschihadisten heiratete. Als dieser getötet wurde, habe sie einen Tunesier geheiratet, der bei der Schlacht um Mossul im Nordirak gefallen sei. 2018 ging sie demnach eine Ehe mit einem syrischen IS-Kämpfer ein. In sozialen Medien verbreitete Muthana IS-Propaganda und wiegelte Anhänger gegen die USA auf. Sie zählte zu den prominentesten IS-Agitatoren. Sie gibt jetzt an, dass andere ihren Twitter-Account geführt hätten.

Trump hatte am vergangenen Wochenende Deutschland, Frankreich, Großbritannien und andere europäische Staaten dazu aufgerufen, ihre Staatsbürger aus Syrien zurücknehmen und in Europa vor Gericht zu stellen. Falls die Verbündeten nicht reagierten, seien die USA gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuß zu setzen. Diese sind aber nicht in US-Gewahrsam, sondern in der Gewalt kurdischer Kräfte (mehr dazu, warum die Kurden ihre IS-Gefangenen loswerden wollen, erfahren Sie hier).

Trumps Forderung löste in Deutschland und anderen Ländern eine Debatte über den Umgang mit IS-Rückkehrern aus.

In Großbritannien sorgt beispielsweise der Fall der 19-jährigen Shamima Begum für Schlagzeilen: Auch die Britin hatte sich einst dem IS angeschlossen, inzwischen hält sie sich in einem Flüchtlingslager in Syrien auf. Sie möchte nach Großbritannien zurückkehren, die Regierung in London will das aber offenbar verhindern.

Medienberichten zufolge geht die Regierung davon aus, dass Begum Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs hat, da ihre Familie ursprünglich von dort stammt. Bangladeschs Regierung wies diese Einschätzung am Mittwochabend allerdings zurück: Begum sei "keine bangladeschische Staatsbürgerin", erklärte das Außenministerin in Dhaka. Sie sei britische Staatsbürgerin "durch Geburt" und habe nie eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragt. Die junge Frau sei auch noch nie in Bangladesch gewesen. Eine Aufnahme im Land komme daher nicht infrage.

spiegel


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